Bürgerbegehren am 24.09.2017 - Pro Westtangente Landshut
Die Stadt Landshut leidet seit einiger Zeit unter steigenden Verkehrsaufkommen im Innenstadtbereich. Unsere Stadt wächst, aber mit ihr wächst auch der Verkehr. Da die Stadt Landshut nur über drei wirklich leistungsfähige Isar-Brücken verfügt, sind Staus nur die logische Folge.
Die negativen Folgen für Landshut werden jedem Einwohner und Besucher der Stadt tagtäglich vor Augen geführt. Diese Situation gilt es zu ändern, zum Wohle aller Landshuter! Der Bau einer Äußeren Westtangente führt zu einer unmittelbaren Verkehrsentlastung der Innenstadt und bietet vielfältige Vorteile für die Menschen in Landshut: weniger Autos auf vielen Straßen im Stadtbereich, fließender statt stehender Verkehr und damit auch weniger Lärm und Abgase für die Anwohner.
Wer sich hier zum Bürgerbegehren der Stadt Landshut informieren möchte:
Aus der Fraktionsgemeinschaft wird wieder eine Fraktion
Ralf Ringlstetter ist kürzlich Mitglied bei den Freien Wählern geworden. Deshalb verstärkt sich die Fraktion der Freien Wähler des Marktes Essenbach im Marktrat um ein weiteres Mitglied.
Wir heißen unser Neumitglied herzlich willkommen und werden mit ihm weiterhin gemeinsam im Marktgemeinderat sachorientierte, pragmatische Politik vertreten.
Das Eisenbahn-Bundesamt ist für die Erstellung eines bundesweiten Lärmaktionsplanes für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zuständig. Im Rahmen der Lärmaktionsplanung sollen, insbesondere auch unter Beteiligung der betroffenen Anwohner, ein Überblick über die bestehende Lärmbelastung erstellt werden und im Weiteren Maßnahmen zum Schutz gegen Lärm erarbeitet und umgesetzt werden.
Das Eisenbahn-Bundesamt führt hierzu eine Öffentlichkeitsbeteiligung mit Hilfe einer online-basierten Befragung in zwei Phasen durch. Die Informations- und Beteiligungsplattform kann online unter
abgerufen werden. Alternativ können Beteiligungen auch per Post an die Redaktion Lärmaktionsplanung, Postfach 601230, 14412 Potsdam geschickt werden.
Der vom Eisenbahn-Bundesamt hierfür vorbereitete Fragebogen kann über die angegebene Internetadresse heruntergeladen oder postalisch über die obenstehende Adresse angefordert werden. Fragen können an das Eisenbahn-Bundesamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein. oder postalisch mit dem Stichwort „Lärmaktionsplanung“ an die Zentrale in Bonn, Eisenbahn-Bundesamt, Heinemannstraße 6, 53175 Bonn gesendet werden.
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung hat am 30. Juni begonnen und dauert bis zum 25. August 2017. Innerhalb dieses Zeitraums können Betroffene dem Eisenbahn-Bundesamt wichtige Informationen zu ihrer persönlichen Lärmbelastung übermitteln. Neben den von Eisenbahnlärm betroffenen Bürgern erhalten auch Organisationen, Vereinigungen und Initiativen die Möglichkeit sich zu beteiligen.
Eine Baustelle, die wohl einzigartig ist in Deutschland
Im Rahmen eines Vor-Ort-Besuches informierten sich die Freien Wähler und alle interessierten Gemeindebürger über die wohl größte Baustelle im Gemeindegebiet. Die Anschlussstelle der B15neu an die A92 stellte Ingenieure, Wasserwirtschaftsfachleute und Baufachleute vor große Herausforderungen.
In einem kurzen Übersichtsvortrag wurden die Pläne und Grundwasserkonzepte sehr gut ausgeführt. Beeindruckender war jedoch der Besuch direkt an der Baustelle. Die Dimensionen der Erdbewegungen und vor alleme der Betonierungen und Armierungen sind von gewaltigem Ausmass.
Ein informativer Nachmittag, der allen zu empfehlen ist, die Interesse an den Auswirkungen der Baumassnahmen auf unsere Heimat haben.
Haushaltsrede der Fraktion Freie Wähler des Marktes Essenbach
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrter Herr Bürgermeister, liebe Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, liebe Kolleginnen und Kollegen,
zunächst geht ein herzlicher Dank an diejenigen, die diesen Haushalt inhaltlich und formal auf den Weg gebracht haben. An Herrn Bürgermeister Dieter Neubauer und Herrn Kämmerer Christoph Thurmaier sowie allen, die in der Verwaltung ihren Anteil daran hatten vielen Dank für Ihren Einsatz.
Unsere angeregte Zielsetzung aus dem letzten Jahr – den Haushalt noch im März unter „Dach und Fach“ zu bringen wurde dankenswerter Weise dieses Jahr erreicht. Damit sind nun alle Weichen gestellt, um die geplanten Projekte anzugehen und auch umzusetzen.
Der Gemeinde obliegen Pflichtaufgaben und freiwillige Leistungen die zur Sicherheit und Attraktivität der Markgemeinde für unsere Bürger beitragen. Die Wichtigkeit von sozialen Aufgaben in den Bereichen der Kinderbetreuung, schulischer Bildung, Unterstützung des Vereinslebens sowie der Bereitstellung der notwendigen Einrichtungen bei den Feuerwehren ist unumstritten. Der Hochwasserschutz, schon länger geplant, wird nun konkret in der Umsetzung.
Aufgrund der guten finanziellen Situation der Gemeinde sind wir in der Lage auch die kulturellen Themen und sonstigen zur Lebensqualität im Markt beitragende Faktoren zu unterstützen. Kirchliche Einrichtungen, ESKARA, Musikschule und unsere Bäder seien hier exemplarisch genannt.
Der Freien Wähler Fraktion ist es dabei wichtig, für den Haushalt 2017 die Punkte: Barriere-Freiheit, die Erstellung einer Konzeption von E-Mobilität in Kombination mit Car-Sharing und Mitfahrgelegenheiten sowie der Organisation von Lärmschutzmaßnahmen in Bezug auf die A92/Altheim in den Haushalt mit einzubringen.
Wie jedes Jahr sind auch in diesem Jahr sind wieder Mittel für den Grunderwerb eingestellt. Das 15 Millionen Euro umfassende Paket zeigt Ambitionen die wir gerne unterstützen. Mit dem geplanten Erwerb können etliche von den Freien Wählern propagierten Projekte in den Bereichen Privat- und Gewerbegrund gestartet werden. Der Fraktion der Freien Wähler war es wichtig – gerade bei der eingeplanten Summe von 15 Millionen Euro - die unterschiedlichen Aspekte bei der Planung und Durchführung von Grunderwerb hier im Plenum zu diskutieren, und alle Beteiligten auf den gleichen Sachstand zu bringen.
Wie oft von Herrn Bürgermeister erwähnt wird, ist der Haushalt in weiten Bereichen eine Ausgabeermächtigung. Sie ist aus unserer Sicht jedoch auch Auftrag und Verpflichtung. Auftrag und Verpflichtung den Willen des Marktgemeinderates und damit der Bürgerinnen und Bürger zu erfüllen. Letztendlich legt der Marktgemeinderat mit dem Haushalt die weitere Entwicklung des Marktes fest. Die Wahlperiode hat zeitlich Ihren Zenit erreicht, inhaltlich werden die Bürger spätestens in 3 Jahren bewerten, welche Themen zur Umsetzung gekommen sind.
Die Freie Wähler Fraktion stimmt diesem Haushalt 2017 zu.
Wir bedanken uns bei allen Abteilungen der Verwaltung für Ihr Engagement bei der Erstellung des Haushaltes und bei der Unterstützung der Marktgemeinderäte bei allen entstandenen Fragestellungen. Vor allem aber möchten wir uns noch einmal bei der Kämmerei für den enormen Einsatz bedanken Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Was bedeutet das Raumordnungsverfahren im Planungsprozess für die B15 neu?
Im neuen Bundesverkehrswegeplan 2030 wurde die Südostumfahrung für Landshut in den vordringlichen Bedarf aufgenommen. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber einen Bedarf für diese Straße sieht. Er legt allerdings nicht fest, auf welche Art und Weise die Umfahrung realisiert wird.
In den letzten Monaten trat das Dialogforum auf den Plan, das 14 mögliche Trassen diskutierte, von denen 3 übrig blieben: Die Varianten 1a, 1b und 1c. Für diese Varianten hat das Straßenbauamt bei der Regierung von Niederbayern die Überprüfung im Raumordnungsverfahren beantragt. Ziel des Raumordnungsverfahrens ist nicht die Festlegung auf eine bestimmte Trasse oder gar die Baugenehmigung für eine Trasse. Im Raumordnungsverfahren wird vielmehr geprüft, ob die vom Straßenbauamt vorgelegten Varianten den Erfordernissen der Raumordnung und Landesplanung entsprechen. Am Ende des Raumordnungsverfahrens steht dann die landesplanerische Beurteilung der Regierung von Niederbayern, welche diese Frage beantwortet.
Die vom Straßenbauamt vorgelegten Planunterlagen und Gutachten liegen im Lauf des Monats April bei den Gemeinden aus. Bereits jetzt sind sie im Internet abrufbar. Die Öffentlichkeit, also jeder Bürger, der das tun will, kann bis zum 16. Mai 2017 (Eingang bei der jeweiligen Gemeinde) Einwendungen und Stellungnahmen vortragen. Diese Einwendungen müssen sich nicht auf die vom Straßenbauamt vorgestellten Trassen beschränken. Es kann z. B. auch eingewendet werden, dass die Planungen insgesamt überzogen sind und/ oder dass Alternativtrassen besser wären, bspw. die vom Bund Naturschutz favorisierte Osttangente von Ergolding über das Gelände der ehemaligen Müllverbrennungsanlage zum Kasernenberg (B299).
Die Regierung von Niederbayern wird nach Eingang sämtlicher Stellungnahmen ihre landesplanerische Beurteilung treffen. Soweit diese positiv ist, kann dann das Straßenbauamt als Vorhabensträger die notwendige Detailplanung erstellen und mit dieser Planung dann einen Antrag auf Planfeststellung stellen. Bei diesem Planfeststellungsverfahren handelt es sich um das eigentliche Baugenehmigungsverfahren, das mit einem Bescheid (Planfeststellungsbeschluss) endet, der dann das Baurecht begründet. In diesem späteren Planfeststellungsverfahren wird dann eine weitere Beteiligung der Behörden, Verbände und Betroffenen stattfinden. Jeder, der durch das Vorhaben persönlich betroffen ist, bspw. durch drohende Enteignung oder Lärm, muss dann Einwendungen erheben, falls er seine Rechte wahren will. Er kann das auch dann tun, wenn er sich vorher im Raumordnungsverfahren nicht geäußert hat. Wer sich allerdings im Planfeststellungsverfahren nicht äußert, kann dann später gegen einen etwaigen Planfeststellungsbeschluss nicht klagen.
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